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Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember

Unfallschutz für Ehrenamtliche 

Der 5. Dezember ist der Tag des Ehrenamtes. Viele gesellschaftlich wichtige Aufgaben könnten ohne den Einsatz der ehrenamtlichen Helfer nicht erledigt werden. Umso wichtiger ist es, diese Helferinnen und Helfer unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu stellen. 

Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist bei der Unfallkasse Berlin versichert, wenn sie im Interesse der Allgemeinheit für das Land Berlin, einen seiner Bezirke oder Einrichtungen, beispielsweise in Schulen oder Kitas, ehrenamtlich und unentgeltlich ausgeübt wird. Viele weitere Ehrenämter, die in anderen Verantwortungsbereichen ausgeübt werden, sind ebenfalls versichert. Jedoch sind hier Berufsgenossenschaften oder die Unfallkasse Bund und Bahn die zuständigen Unfallversicherungsträger. 

Der ehrenamtlich Tätige ist automatisch unfallversichert, er muss sich nicht um die Anmeldung seiner Tätigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung bemühen. Die Versicherung ist für ihn beitragsfrei. Im Bedarfsfall muss der freiwillige Helfer der Institution, für die er tätig wird, den Unfall melden.

In Berlin sind rund 65.300 ehrenamtlich Tätige unfallversichert. 

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