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Sicher mit dem Kind Rad fahren: Unfallkasse Berlin gibt Eltern Tipps

Gerade wenn es morgens schnell gehen muss, fahren Eltern mit ihren Kindern mit den Rädern zu Schule. Doch was muss dabei beachtet werden? Die Unfallkasse Berlin gibt Hinweise und Tipps, was Eltern beim Radfahren mit Kindern bedenken sollten.

Das Kind fährt vor dem Erwachsenen

Das Kind sollte grundsätzlich vor dem Erwachsenen fahren, damit dieser im Zweifel erkennt, wann eine Situation schwierig wird – beispielsweise ein Auto aus der Ausfahrt kommt. Das Kind lernt so, selbst Entscheidungen zu treffen, dennoch können Eltern jederzeit eingreifen, wenn es nötig ist. 

Wer darf auf dem Gehweg fahren?

Kinder müssen bis zum 8. Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen. Erwachsene Radfahrer dürfen ihre Kinder dabei auf dem Gehweg begleiten. Das gilt jedoch nur für eine Person. Weitere Mitfahrende müssen auf der Straße oder dem Radweg fahren.
Acht- bis Zehnjährige dürfen selbst entscheiden, ob sie auf dem Geh- oder Radweg oder der Straße fahren möchten. Ab dem 10. Geburtstag sind dann der Radweg und die Straße vorgeschrieben.

„Auf der Straße fahren Eltern am besten hinter dem Kind und etwas versetzt zur Straßenmitte“, empfiehlt Carla Rodewald, Präventionsexpertin bei der Unfallkasse Berlin. 

Ab wann können Kinder alleine mit dem Rad fahren?

Ab wann Kinder alleine zur Schule fahren dürfen, ist individuell sehr unterschiedlich und gesetzlich nicht geregelt. Die Radfahrprüfung in der 4. Klasse kann ein guter Ansatzpunkt sein, jedoch findet sie meist auf einem geschützten Platz und nicht unter realen Bedingungen statt. „Eltern sollten sich selbst davon überzeugen, wie gut ihr Kind alleine unterwegs ist und ggf. weiter mit dem Nachwuchs üben, wenn sie Unsicherheiten bemerken“, rät Carla Rodewald. Gemeinsame Übungstouren unter der „Leitung“ des Kindes machen allen Spaß.

Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler in Berlin

Berliner Schülerinnen und Schüler sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung bei der Unfallkasse Berlin gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen für diesen Unfallschutz keinen Cent. Die Kosten trägt das Land Berlin. Der Schutz über die Unfallkasse besteht im Unterricht und in den Pausen, auf Klassenfahrten und bei Schulfeiern. Verunglückt eine Schülerin oder ein Schüler, übernimmt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, notwendige Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Pflege. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.

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