Beim Schutz ihrer Beschäftigten vor ultravioletter Sonnenstrahlung sollten Arbeitgeber zunächst auf technische und organisatorische Maßnahmen zurückgreifen. Erst wenn deren Potenzial ausgeschöpft ist, kommen persönliche Schutzmaßnahmen in Betracht. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in einem aktuellen Positionspapier zur "Prävention von Gesundheitsschäden durch solare Exposition" hin.