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Schnitt und Stichverletzungen mit Infektionsrisiko im Gesundheitsdienst (z. B. Nadelstichverletzungen an benutzten Kanülen)

Im Gesundheitsdienst bleiben Schnitt- und Stichverletzungen mit Infektionsrisiko auch nach Einführung sicherer Instrumente eine relevante Gefährdung, welcher primär- und sekundärpräventiv begegnet werden muss.

Primärpräventiv sind dies vor allem:

  • die konsequente und fachgerechte Anwendung der sicheren Instrumente,
  • regelmäßige Qualifizierungen hierzu,
  • die sichere Gestaltung von Arbeitsabläufen
  • sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge mit entsprechenden Impfangeboten.

Sekundärpräventiv ist eine optimale medizinische Nachsorge von Schnitt- und Stichverletzungen mit Infektionsrisiko wesentlich, um die Unfallfolgen zu minimieren und schweren Infektionskrankheiten entgegenzuwirken. 2017/2018 haben die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und mehrere Unfallkassen (Unfallkassen Berlin, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Nord) eine gemeinsames Regeluntersuchungsprogramm zur Nachsorge dieser Verletzungen entwickelt, das den behandelnden Ärzten als evidenzbasierte Empfehlung nützen und die Kostenübernahme durch die Unfallversicherungsträger erleichtern soll. Dieses Nachsorgeprogramm bildet den sogenannten „Regelfall“ ab und fokussiert auf die Prophylaxe der schweren blutübertragbaren Infektionskrankheiten durch HIV, Hepatitis B- und Hepatitis C- Viren.

Sie können den Hintergrundartikel zum Konsenspapier Nachsorge nach NSV kostenlos aufrufen. Für alle Wissenschaftsartikel der ASU gibt es einen "open access". Die Autoren freuen sich über einen fachlichen Austausch.

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