Grundsätzlich gilt, dass die von den staatlichen Stellen festgestellte Infektionsgefährdung durch das Coronavirus zugleich auch eine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten darstellt. Die Gefährdungsbeurteilung muss also entsprechend aktualisiert, die Schutzmaßnahmen angepasst und deren Wirksamkeit überprüft werden. Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlichte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard gibt Betrieben und Einrichtungen dabei Sicherheit bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen - beispielsweise organisatorische Regelungen, um Kontakte zwischen Beschäftigten zu minimieren.
Unfallkasse Berlin informiert zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
Die Unfallkasse Berlin bietet auf ihrer Sonderseite Erläuterungen zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und gibt Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus für Betriebe und Einrichtungen.