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Kita und Schule: Sind helfende Eltern bei Ausflügen unfallversichert?

Kitas und Schulen nutzen den Frühling gern für Ausflüge ins Grüne. Oft sind auch Eltern in die Organisation und Durchführung eingebunden. Wie sieht es dabei mit dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz aus?

Bei Ausflügen und Wandertagen, die von der Kita oder Schule organisiert werden, sind die Kinder der Einrichtung über die Unfallkasse Berlin gesetzlich unfallversichert.

Oft sind größere Ausflüge erst durch die engagierte Mithilfe der Eltern möglich. Für Eltern, die im Auftrag der Kita oder Schule Ausflüge mit organisieren und durchführen, greift ebenfalls der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Für Eltern, die nur das eigene Kind begleiten, gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz bei Ausflügen und Festen finden Sie im Faltblatt Feste und Gäste: Versicherungsschutz bei Kita-Festen und Ausflügen (PDF)

Gesetzliche Unfallversicherung – automatisch und kostenfrei

Das Gute: Der Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse Berlin entsteht automatisch. Es müssen auch keine Beiträge gezahlt werden, die übernimmt das Land Berlin.

Informationen für Eltern von Kindergarten- und Schulkindern – hier erfahren Sie mehr:

Von Spielideen für drinnen und draußen bis zu Tipps für eine kindgerechte gesunde Ernährung: Informationen für Eltern von Kindergartenkindern finden Sie hier.
Wie Sie mit Ihrem Kind den Schulweg trainieren und es auch in der digitalen Welt gut begleiten können, erfahren Sie in den Informationen für Eltern von Schulkindern.

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