Hinweise, die die gesetzliche Unfallversicherung für Kita-Beschäftigte erstellt hat, können auch radelnden Eltern helfen, mit ihren Kindern sicher ans Ziel zu kommen. Wenn Eltern die Fahrt zur Kita anderen übertragen wollen – zum Beispiel älteren Geschwistern – sollten sie sicherstellen, dass diese über genügend Fahrpraxis mit dem Lastenrad verfügen. Zudem muss auch die Altersgrenze in der Straßenverkehrsordnung beachtet werden: Danach müssen Personen, die Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr auf Fahrrädern und Anhängern transportieren, mindestens 16 Jahre alt sein (§ 21 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung).
Was das Fahrrad mitbringen sollte
- Für die Kinder sollten besondere, altersentsprechende Sitze vorhanden sein. Für jedes Kind sollte ein eigener Sitzplatz mit Gurtsystem zur Verfügung stehen.
- Kinder sollen während der Fahrt keine gefährlichen Stellen, wie beispielsweise die Speichen der Räder mit Händen oder Füßen erreichen können.
- Das zulässige Gesamtgewicht (Zuladung) des Rades muss beachtet werden. Es ist den Herstellerinformationen zu entnehmen.
- Vor Fahrtantritt sollte ein Sicherheitscheck anhand einer Checkliste durchgeführt werden. Hier kann ebenfalls die Checkliste aus der DGUV-Information 208-055 verwendet werden.
Was für die Fahrt wichtig ist
- Kinder sollten erst dann im Lastenrad befördert werden, wenn sie in der Lage sind selbstständig zu sitzen und ihren Kopf sicher zu halten.
- Mit den zu befördernden Kindern sollte richtiges Verhalten im Lastenfahrrad und während der Fahrt besprochen werden.
- Die Kinder sollten einen Helm tragen, der mit dem „CE“-Zeichen gekennzeichnet ist und idealerweise ein zusätzliches Prüfzeichen (z. B. GS-geprüft) besitzt.
- Bei der Belegung der Sitzplätze muss auf eine ausgeglichene Gewichtsverteilung geachtet werden.
- Eine Probefahrt mit Beladung in sicherer Umgebung (ohne Verkehr) wird empfohlen
- Für den Weg zur Kita sollte stets die sicherste und nicht die kürzeste Strecke gewählt werden.
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