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Hinweise zum Coronavirus 

Berufsbedingte Kontakte mit SARS-CoV-2 ("Coronavirus") können durch Kontakt mit infizierten Personen in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder beim Transport von infizierten Patientinnen und Patienten, z. B. im Flugzeug und im Krankenwagen, stattfinden.

Weiterhin kann ein berufsbedingter Kontakt in Laboratorien erfolgen, in denen Verdachtsproben auf Erreger untersucht werden. In all diesen Fällen greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung wie auch sonst für Beschäftigte beim berufsbedingten Umgang mit Infizierten oder Proben. Bei Infektionen außerhalb dieses beruflichen Umfeldes kommen Leistungen der Krankenversicherung in Betracht.

Es gelten die gleichen Hygieneregeln wie allgemein zum Schutz vor luftübertragbaren Infektionskrankheiten wie z.B. Influenza:

  • Händeschütteln vermeiden
  • Regelmäßiges und gründliches Hände waschen
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten
  • Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
  • Im Krankheitsfall Abstand halten
  • Geschlossene Räume regelmäßig lüften

Durch diese einfachen Maßnahmen verringert sich die Ansteckungsgefahr von Infektionskrankheiten bzw. die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung erheblich.

Weitere Informationen, wie Sie sich schützen können, finden Sie auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), in der Broschüre "10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung" (DGUV) und auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Auf der Seite www.berlin.de/corona informiert der Regierende Bürgermeister von Berlin über den aktuellen Stand in der der Hauptstadt.

Arbeitsrechtliche Auswirkungen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat häufige Fragen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen beantwortet.

Schule

Schulleitungen, Eltern und Schülerinnen und Schüler können sich auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informieren.

Einsatzkräfte

Hygienemaßnahmen für Einsatzkräfte, beispielsweise Angehörige der Berliner Notfallrettung und der Freiwilligen Feuerwehren finden Sie insbesondere in den „Medizinischen Handlungsanweisungen Berliner Notfallrettung (SOP)“ der Berliner Feuerwehr (interner Dienstgebrauch).

Weitere Informationen und Hinweise, wie Einsatzkräfte ihre Arbeitsfähigkeit aufrechterhalten können, werden in der "Fachbereich AKTUELL" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengefasst.

Allgemeine Informationen finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts: Infografik: Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte

Weitere Informationen 

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