Eltern und Kita-Personal sind oft unsicher, ob ein Kind mit Erkältungssymptomen die Kita besuchen darf. Laut Infektionsschutzgesetz ist kranken Kindern der Kitabesuch untersagt – sie gehören nach Hause. Im Zweifelsfall ist hier ärztlicher Rat einzuholen.
Hausregeln in der Kita zum Thema “Kranke Kinder” erleichtern es Eltern und Kita-Personal, zu entscheiden, ob ein Kitabesuch möglich ist. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bietet Kitas die Mustervorlage Hausregeln: Kranke Kinder in Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch, Russisch und Ukrainisch zum Download.
Grundsätzlich dürfen Erzieherinnen und Erzieher keine eigenständigen medizinischen Heilbehandlungen durchführen. Allerdings können Eltern mit der Kita Vereinbarungen zur Verabreichung von Medikamenten treffen. Dies betrifft in erster Linie Kinder mit chronischen Beschwerden, um ihnen die Teilhabe am Kitabesuch zu ermöglichen.
Die wichtigsten Informationen zum Thema Medikamentengabe in der Kita hat die Unfallkasse Berlin für Eltern und Kita-Personal zusammengefasst.
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