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Ehrenamtliche Helfer in den Flüchtlingsunterkünften sind gesetzlich unfallversichert

Täglich kommen mehr Flüchtlinge nach Berlin. Die Bezirksämter und das Land Berlin sind kaum in der Lage, die dadurch entstehenden Aufgaben ohne ehrenamtliche Hilfe zu bewerkstelligen.

Gut zu wissen: Diese ehrenamtlichen Helfer sind über die Unfallkasse Berlin gesetzlich unfallversichert. 

Voraussetzung für den Schutz ist, dass die Hilfsleistung im Auftrag oder mit Zustimmung des Bezirksamtes oder des Landes Berlin ausgeübt wird. „Gibt jemand beispielsweise in einer Flüchtlingsunterkunft nur Kleidung ab, ist er nicht versichert. Wer aber in Absprache mit dem Bezirksamt tätig wird, steht dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung“, erläutert Wolfgang Atzler, Geschäftsführer der Unfallkasse Berlin.

Unter Versicherungsschutz steht die ehrenamtliche Tätigkeit selbst. Aber auch der Weg zum Ehrenamt und zurück nach Hause ist versichert, sofern keine privaten Umwege gemacht werden.

Der Versicherungsschutz entsteht gewissermaßen automatisch, der ehrenamtlich Tätige muss sich nicht bei der Unfallkasse anmelden. Die Versicherung ist für ihn beitragsfrei. Wenn etwas passiert, sollte der freiwillige Helfer der Institution, für die er tätig wird - beispielsweise dem Bezirksamt - den Unfall melden.

Nach einem versicherten Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, die Pflege zu Hause oder in Heimen oder notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Bei bleibenden Schäden kann eine Rente gezahlt werden.

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