Zur Unterstützung der Unternehmen haben die Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine DGUV Regel 110-010 “Verwendung von Flüssiggas” erarbeitet. Sie erläutert die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Normen sowie weitere verbindliche Regelungen und vermittelt damit passgenau die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen für das Verwenden von Flüssiggas.
Die neue DGUV Regel 110-010 “Verwendung von Flüssiggas” steht auf folgender Seite zum Download bereit:
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/3406/verwendung-von-fluessiggas
Die Zurückziehung der Unfallverhütungsvorschrift wurde im Amtsblatt für Berlin, 75. Jahrgang Nr. 16, ausgegeben zu Berlin am 11. April 2025, auf Seite 1078 bekannt gegeben.