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Abgeordnetenhauswahl: Wahlhelfer bei der Unfallkasse Berlin unfallversichert

Am 12. Februar 2023 finden in Berlin erneut die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung statt. Dabei sind ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in der Hauptstadt über die Unfallkasse Berlin gesetzlich unfallversichert.

Der Schutz ist für sie kostenlos und erfolgt automatisch, ohne dass sie dafür etwas tun müssen. 

Kommt es bei der ehrenamtlichen Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin zu einem Unfall, übernimmt die Unfallkasse die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und wenn nötig auch für eine Rente. 

Versichert sind zum Beispiel folgende Tätigkeiten der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer: 

  • die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, bei denen Informationen zur Erfüllung der ehrenamtlichen Tätigkeit vermittelt werden
  • die Tätigkeiten am jeweiligen Wahltag wie zum Beispiel Öffnung und Schließung des Wahllokals, Ausgabe der Stimmzettel, Überprüfung der Wahlberechtigung, Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels, Auszählung der Stimmzettel 
  • die Vor- und Nachbereitungen des Wahltages, das können zum Beispiel eine Vorbesprechung vor Wahllokalöffnung oder danach das Aufräumen im Wahllokal sein
  • die mit den Wahlhilfe-Tätigkeiten verbundenen unmittelbaren Hin- und Rückwege.

Damit Wahlhelferinnen und Wahlhelfer schnell Unterstützung bekommen, sollten sie nach einem Unfall umgehend die Unfallkasse Berlin kontaktieren.

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