Verletzt sich ein Ersthelfer bei der Rettung eines anderen Menschen selbst, ist er umfassend abgesichert. Denn: Er steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. In der Hauptstadt ist die Unfallkasse Berlin zuständig. Sie übernimmt etwas die Kosten für die ärztliche Behandlung oder für beschädigtes Eigentum wie eine zerrissene Jeans. Auch finanziell unterstützt die Unfallkasse, so zahlt sie etwa Verletztengeld für die Dauer einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Bei bleibenden Schäden kann es auch zu einer Rentenzahlung kommen.
Ersthelferkarte – Informationen zum Unfallversicherungsschutz
Damit die Ersthelfer von ihrem Schutz erfahren, verteilen Feuerwehr, Polizei und Notfallseelsorge die Ersthelferkarte direkt an der Einsatzstelle. Auf der Karte finden Betroffene Hinweise zum Unfallschutz und eine Kontaktmöglichkeit. Mehr Informationen: www.unfallkasse-berlin.de/ersthelfer
Hintergrund
Gesetzliche Unfallversicherung im Land Berlin
Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung in der Hauptstadt. Bei ihr sind unter anderem die Beschäftigten des Landes Berlin, Kita-Kinder und Schüler bei Arbeits- und Wegeunfällen versichert. Der Schutz über die Unfallkasse ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten trägt das Land. Passiert ein Unfall, übernimmt die Unfallkasse Berlin die Kosten für die stationäre Behandlung, die Pflege Zuhause sowie notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.