Darauf sollten Eltern achten
Der erste Schulrucksack muss nicht nur gut aussehen, sondern auch einiges bieten. Einen sicheren Schulranzen erkennen Eltern an der DIN-Norm 58124 und zusätzlich an dem GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit. So besagt die DIN-Norm etwa, dass 20 Prozent des Rucksacks mit fluoreszierenden Leuchtflächen bedeckt sein müssen. Zulässig sind nicht nur gelbe oder orangerote Leuchtflächen, sondern auch gelbgrüne oder pinke.
Neben Sichtbarkeit muss ein Schulranzen außerdem praktisch und ergonomisch geformt sein – auch das schreibt die DIN-Norm 58124 vor. Die Unfallkasse Berlin hat 5 Tipps zusammengestellt, worauf Eltern beim Kauf eines Schulranzens alles achten sollten:
5 Tipps für den Kauf eines Schulranzens
- Sichtbar: Fluoreszierende Leuchtflächen und Reflektorstreifen sorgen dafür, dass Kinder besser von Autofahrern gesehen werden.
- Gewicht: Der Ranzen sollte leer nicht mehr als 1,2 Kilogramm wiegen.
- Rückengrecht: Das Rückenteil sollte gut gepolstert und ergonomisch geformt sein. Auch eine gute Aufteilung der inneren Fächer ist wichtig. So sollten zum Beispiel schwere, große Bücher direkt am Rücken anliegen, leichte Gegenstände finden weiter vorne im Ranzen ihren Platz.
- Tragekomfort: Durch gepolsterte, breite Trageriemen wird das Gewicht gut verteilt. Wichtig ist, dass die Riemen nicht drücken und nicht in Hals oder Schulter schneiden.
- Kind mitnehmen und beraten lassen: Kinder sollten am besten zum Kauf mitgenommen werden. Denn Körpergröße und Gewicht sind wichtige Faktoren für den Kauf. Ebenso kann das Kind so mitentscheiden, welches Modell am besten gefällt. Fachverkäufer unterstützen dabei, den optimalen Ranzen zu finden und auf die Bedürfnisse des Kindes einzustellen.
Hintergrund – Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler in Berlin
Berliner Schülerinnen und Schüler sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung bei der Unfallkasse Berlin gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen für diesen Unfallschutz keinen Cent. Die Kosten trägt das Land Berlin. Der Schutz über die Unfallkasse besteht im Unterricht und in den Pausen, auf Klassenfahrten und bei Schulfeiern. Verunglückt eine Schülerin oder ein Schüler, übernimmt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, notwendige Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Pflege. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.