"Unseren Autos gönnen wir Winterreifen, das gleiche Prinzip hilft uns auch als Fußgängern", sagt Dr. Detlef Mewes vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA). "Winterschuhe sollten ein gutes Profil haben, eine rutschfeste Sohle und keine Absätze. Aber ein guter Schuh ersetzt nicht die notwendige Umsicht. Bei Glätte und Dunkelheit sollte man sich Zeit lassen. Machen Sie kleine Schritte, treten Sie vollflächig mit dem ganzen Fuß auf, suchen Sie Halt an Geländern und Wänden."
Manche Fußgänger schwören auf Spikes oder Überzieher aus Mikrofaser. Die sind aber nicht für alle Untergründe geeignet. Mewes: "Spikes bieten guten Halt auf dickem Eis oder Schnee, aber auf geräumten Flächen oder in Fluren wird es umso rutschiger. Da sollte man sie unbedingt ausziehen." Zu diesem Ergebnis kommt auch ein IFA-Test von Sicherheitsschuhen, die im Winter insbesondere von Zeitungsausträgern, Postboten und Kurierdiensten genutzt werden. (siehe auch: <link http: publikationen.dguv.de dguv _blank external-link-new-window die externe seite in einem neuen>Infoblatt "Gleitsicherheit von Schuhen auf Schnee und Eis.")
Eine weitere Gefahrenquelle im Winter ist die schlechte Sicht durch Schneefall, Nebel oder Dunkelheit. Fußgänger sollten deshalb darauf achten, helle Kleidung zu tragen oder - noch besser - Reflektoren an der Kleidung anbringen. Mewes: "Als Fußgänger sollte man die Gehwege nicht verlassen und Straßen nur an Ampelanlagen überqueren. Behalten Sie den herannahenden Verkehr im Auge, denn Fahrzeuge haben auf rutschigen Straßen einen längeren Bremsweg."
Mit dem Rad unterwegs
Wer auch im Winter nicht auf das Rad verzichten möchte, der sollte folgende Tipps beherzigen:
- mehr Abstand halten und vorausschauend fahren,
- vorsichtig bremsen,
- in Kurven besser nicht treten oder bremsen,
- den Sattel am besten etwas niedriger stellen, um mit den Beinen im Notfall besser stabilisieren zu können.
Und wenn trotz aller Vorsicht ein Unfall passiert auf dem Weg zur Arbeit oder auf einem Dienstweg?
Detlef Mewes: "Wer gestürzt ist, sollte sich bei einem Durchgangsarzt oder einer Durchgangsärztin vorstellen und den Arbeitgeber informieren. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die Heilbehandlung und eine mögliche Reha."