Studierende, Diplomanden oder Doktoranden sind immer dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie Vorlesungen, Seminare oder die Universitäts- und Staatsbibliotheken besuchen. Ebenso beim Hochschulsport, bei der Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung oder bei Exkursionen, die von der Hochschule organisiert sind. Dies gilt auch auf den jeweiligen Hin- und Rückwegen.
Das ist nicht versichert
Nicht versichert sind dagegen Tätigkeiten im privaten Bereich. Dazu zählen etwa Lerngruppen, die sich privat bei jemandem daheim treffen oder privat unternommene Studienfahrten. Wer den Weg zur Hochschule oder von dort nach Hause für Einkäufe oder andere private Dinge unterbricht, ist ebenfalls nicht mehr versichert. Verletzt sich hier eine Person, greift der Schutz durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei einem Unfall alle Kosten für die medizinische Behandlung, wie Arzt und Krankenhaus, Medikamente und Kuren. Bei schweren Unfällen mit bleibenden Schäden werden auch Renten gezahlt. Ein Unfall sollte dem Unfallversicherungsträger schnell gemeldet werden. Das übernimmt normalerweise die Universität oder Hochschule. Geschieht der Unfall auf dem Weg zur Vorlesung, sollten Studierende, diesen schnell in der Uni oder Hochschule melden.