Zum Herbst und Winter muss das Fahrrad noch einmal gründlich gecheckt werden. Das können Eltern am besten gemeinsam mit ihren Kindern machen.
Beleuchtung, Reflektoren, Bremse
Sehen und gesehen werden: Vorne am Rad ist ein weißes und hinten ein rotes Licht vorgeschrieben. Funktionieren Dynamo oder aufladbare Lampen? Ein Narbendynamo funktioniert auch bei Nässe zuverlässig.
Sind alle elf Reflektoren vorhanden? Das umfasst einen weißen Reflektor vorne und einen roten großflächigen Reflektor hinten, auch darf die rote Schlussleuchte mit integriertem Reflektor nicht fehlen. An den Pedalen und Speichen sorgen gelbe Reflektoren für Sichtbarkeit.
Im Winter ist die Gefahr groß, dass die Handbremse einfriert. Daher sollte vor jeder Fahrt einmal die Bremse getestet werden. Vorbeugend können Schalt- und Bremszüge gefettet werden.
Kleidung – hell und leuchtend
Je heller und leuchtender die Kleidung, desto besser werden Kinder auf dem Rad gesehen. Für den Schulrucksack und Helm gibt es reflektierende Regenhüllen. Gut geeignet sind Warnwesten: Sie können über dicke Jacken drübergezogen werden und bringen auch dunkle Bekleidung zum Leuchten.
Über Gefahren im Herbst und Winter sprechen
Nässe, Laub, Matsch, Schnee – der Untergrund ist im Herbst und Winter anders als im Sommer. Darauf sollten Eltern ihre Kinder hinweisen und Tipps geben, wie sie die Gefahren meistern können. So sind etwa vorausschauendes Fahren und Abstand halten unerlässlich, da Bremsen bei Nässe, Glätte etc. nicht immer greifen.
Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler in Berlin
Berliner Schülerinnen und Schüler sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung bei der Unfallkasse Berlin gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen für diesen Unfallschutz keinen Cent. Die Kosten trägt das Land Berlin. Der Schutz über die Unfallkasse besteht im Unterricht und in den Pausen, auf Klassenfahrten und bei Schulfeiern. Verunglückt eine Schülerin oder ein Schüler, übernimmt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, notwendige Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Pflege. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.