Die gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation beraten und unterstützen ratsuchende Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen der Rehabilitation. Sie klären Anliegen, nehmen Reha-Anträge auf und ermitteln den zuständigen Reha-Träger. Von den Servicestellen wird bei Bedarf auch der weitere Kontakt zum zuständigen Reha-Träger hergestellt und der Reha-Antrag unverzüglich dorthin weitergeleitet. Somit kann das Reha-Management schnell und ohne Reibungsverluste vom zuständigen Reha-Träger übernommen werden.
Auch im laufenden Reha-Verfahren können sich Ratsuchende bei Bedarf erneut an diese Servicestelle wenden.
Die gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation sollen vor allem behinderten Menschen das Leben leichter machen. Denn für alle Fragen oder Anträge zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation ist die gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation ein zusätzlicher Ansprechpartner.
Ein Verzeichnis der bisher im gesamten Bundesgebiet eröffneten gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, gliedert sich nach Postleitzahlen oder Ort und ist im Internetangebot <link http: www.reha-servicestellen.de>www.reha-servicestellen.de abrufbar.