Besonders herausfordernd ist der Schulweg für Schulanfänger
Nach den Sommerferien wird für rund 36.800 Jungen und Mädchen die Schulzeit beginnen. In den ersten Tagen und Wochen begleiten die Eltern meist noch ihre Kinder. Bald müssen aber auch die Erstklässler den Schulweg allein zurücklegen. Und der birgt Gefahren: Im vergangenen Jahr hatten mehr als 750 Grundschüler auf dem Schulweg einen Unfall.
„Unfälle mit Beteiligung von PKWs sind leider meist schwer. Daher appellieren wir dringlich an alle Verkehrsteilnehmer zu Umsicht und Vorsicht, wenn sie auf Berlins Straßen unterwegs sind“, sagt Wolfgang Atzler, Geschäftsführer der Unfallkasse Berlin.
Blaues Verkehrsheft für alle Erstklässler
Gemeinsam mit dem Radiosender rbb 88.8 und der Landesverkehrswacht gibt die Unfallkasse Berlin über die Grundschulen an alle Erstklässler das blaue Verkehrsheft heraus. Es enthält einen Ausmalteil zum Thema Schulweg und wichtige Tipps für Eltern. Sie erfahren beispielsweise, wie sie ihr Kind gut auf den Schulweg vorbereiten können – aber auch, was hilft, damit der Schulranzen nicht so schwer wird.
Trotz der Gefahren müssen Kinder lernen, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Das Kind mit dem Auto zur Schule im so genannten „Eltern-Taxi“ zu bringen, ist keine gute Idee.
Leider stellt die Unfallkasse immer wieder fest, dass gerade Eltern, die mit dem Auto zur Schule fahren, eine Gefahr für die anderen Kinder sein können. Sei es, dass sie den Kindern den Weg und die Sicht versperren oder zu schnell fahren.
Dabei ist es auch für das eigene Kind gut, zu Fuß zur Schule zu gehen. Der Vorteil: Die Kinder lernen, sich besser zu orientieren, bekommen Bewegung und sind dadurch fitter und konzentrierter im Unterricht. Und dann macht Schule auch noch mehr Spaß.
Hintergrund:
Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler in Berlin
Berliner Schülerinnen und Schüler sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung bei der Unfallkasse Berlin gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen für diesen Unfallschutz keinen Cent. Die Kosten trägt das Land Berlin. Der Schutz über die Unfallkasse besteht im Unterricht und in den Pausen, auf Klassenfahrten und bei Schulfeiern. Verunglückt eine Schülerin oder ein Schüler, übernimmt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, notwendige Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Pflege. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.