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Unfallkasse Berlin

Kirsten Wasmuth 
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Sicherer Start in die Fahrradsaison

Neue Regeln beim Radfahren mit Kind

Endlich ist der Frühling da! Zeit, die Räder zu entstauben und dem Auto eine Pause zu gönnen. Zum Start in die Fahrradsaison weist die Unfallkasse Berlin auf Neuerungen der StVO hin, die das Radfahren mit Kind betreffen. Kinder unter acht Jahren dürfen beim Radfahren künftig auch von ihren Eltern auf dem Gehweg begleitet werden. In der Vergangenheit mussten sie voneinander getrennt auf Radweg bzw. Straße und Gehweg fahren. Das führte bei vielen Eltern dazu, dass sie aufgrund des oft eingeschränkten Blickkontakts durch parkende Autos verunsichert waren. Neu ist auch, dass Kinder nun auf baulich angelegten Radwegen fahren dürfen. Auf die Fahrbahn gemalte Radfahr- oder Schutzstreifen gelten dazu jedoch nicht.

„Die neue Regelung soll Eltern mit Kind dazu ermutigen, alltägliche Wege statt mit dem Auto per Rad zu absolvieren. Dies fördert nicht nur die Bewegung der Kinder, sondern auch ihre Sicherheit im Verkehr“, argumentiert Wolfang Atzler, Geschäftsführer der Unfallkasse Berlin.

Strecken wie der Schulweg sollten jedoch mit Bedacht ausgewählt und gemeinsam geübt werden. Nicht jedes Kind ist den Herausforderungen des Berliner Verkehrs gewachsen. Eine in der Schule abgelegte Fahrradprüfung bedeutet noch lange nicht, dass das Kind nun auch sicher im Straßenverkehr zurechtkommt. Das Bewusstsein für Gefahren und ein Gespür für Geschwindigkeiten muss bei Kindern erst entstehen. Eltern sollten also gefährliche Situationen an Kreuzungen, Ampeln oder Bahnübergängen besonders thematisieren. Auch auf den toten Winkel, der bei abbiegenden Autos und LKWs riskant ist, sollten sie ihre Kinder hinweisen.

Versicherungsschutz

Die Unfallkasse Berlin ist die Trägerin der Schülerunfallversicherung in der Hauptstadt. Bei ihr sind die Berliner Schüler versichert, wenn sie sich auf dem Schulweg oder in der Schule befinden.

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