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Pressekontakt

Unfallkasse Berlin

Kirsten Wasmuth 
- Kommunikation -
Culemeyerstraße 2
12277 Berlin

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Fax:  (030) 76 24-1128
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Schulweg: Verkehrsheft zur Einschulung

Auch in diesem Jahr erhalten alle Berliner Erstklässler zum Schulstart ein Verkehrsheft, das die Unfallkasse Berlin gemeinsam mit dem Radiosender rbb 88.8 sowie der Landesverkehrswacht herausgibt und an die Grundschulen verteilt. Das blaue Heft enthält einen Ausmalteil zum Thema Schulweg und wichtige Tipps für Eltern, worauf beim Schulweg zu achten ist.

Im Jahr 2018 hatten rund 2.680 Schüler auf dem Weg zur Schule einen Unfall. Im Schnitt  verunglücken pro Schultag knapp 14 Schüler. "In einem Stadtstaat wie Berlin ereignen sich relativ gesehen wenig Unfälle auf dem Schulweg, was an den kurzen Wegen und dem gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr liegt. Doch leider sind die Unfälle im Straßenverkehr meist schwer", erklärt Wolfgang Atzler, Geschäftsführer der Unfallkasse Berlin.

Besonders gefährdet sind die Grundschüler. Im Jahr 2018 hatten fast 880 Grundschüler auf dem Schulweg einen Unfall.  In den ersten Tagen und Wochen begleiten die Eltern meist noch ihre Kinder. Bald aber müssen die Schulanfänger den Weg allein zurücklegen.

Sofern Eltern ihr Kind nicht alleine zur Schule gehen lassen wollen, ist der Laufbus eine gute Alternative. Das Prinzip ist einfach: In einer Gruppe laufen die Schüler von vorher verabredeten Haltepunkten gemeinsam zur Schule. An jedem vereinbarten Treffpunkt kommen neue Kinder hinzu. Begleitet wird die Gruppe in der Regel von einem oder mehreren Elternteilen.

Weitere Informationen unter: www.unfallkasse-berlin.de

Hintergrund

Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler in Berlin
Berliner Schülerinnen und Schüler sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung bei der Unfallkasse Berlin gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen für diesen Unfallschutz keinen Cent. Die Kosten trägt das Land Berlin. Der Schutz über die Unfallkasse besteht im Unterricht und in den Pausen, auf Klassenfahrten und bei Schulfeiern. Verunglückt eine Schülerin oder ein Schüler, übernimmt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, notwendige Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Pflege. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.

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