Im Jahr 2016 hatten rund 2.560 Schüler auf dem Weg zur Schule einen Unfall. Das sind durchschnittlich 13 Schüler pro Schultag. Unfälle im Straßenverkehr sind häufig mit schweren Verletzungen der Kinder verbunden.
Nach den Sommerferien wird für rund 32.000 Jungen und Mädchen die Schulzeit beginnen. In den ersten Tagen und Wochen werden die Schuleinsteiger meist noch von den Eltern begleitet. Bald müssen sie jedoch den Schulweg allein zurücklegen. Und der ist für die Kleinen oft nicht ungefährlich. Im Jahr 2016 hatten rund 840 Grundschüler auf dem Schulweg einen Unfall. Das sind durchschnittlich vier Grundschüler pro Schultag.
Leider versuchen viele Eltern, ihre Kinder vor den Gefahren des Verkehrs zu schützen, indem sie diese mit dem „Elterntaxi“ zur Schule bringen. „Das ist aber keine Hilfe für die Kinder, denn sie lernen nicht mehr, sich im Straßenverkehr sicher zu bewegen“, erklärt Wolfgang Atzler, Geschäftsführer der Unfallkasse Berlin. Ein anderer Vorteil: Gehen die Kinder zu Fuß, kommen sie morgens frischer und konzentrationsfähiger in der Schule an.
Sorge bereitet Wolfgang Atzler auch der Zeitdruck, unter dem viele Kinder morgens stehen: „Wenn Kinder verspätet von Zuhause loskommen und um jeden Preis den Bus oder die Straßenbahn erreichen wollen, achten sie nicht mehr auf den Verkehr“. Der Unfallkasse werden in jedem Jahr Unfälle gemeldet, bei denen Zeitdruck die Ursache war. „Eltern sollten dafür sorgen, dass ihr Kind rechtzeitig das Haus verlässt, um ohne Hektik in der Schule pünktlich anzukommen“, so sein Appell.
Hintergrund:
Schüler-Unfallversicherung in Berlin
Berliner Schülerinnen und Schüler sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung bei der Unfallkasse Berlin gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen für diesen Unfallschutz keinen Cent. Die Kosten trägt das Land Berlin. Der Schutz über die Unfallkasse besteht im Unterricht und in den Pausen, auf Klassenfahrten und bei Schulfeiern. Verunglückt eine Schülerin oder ein Schüler, übernimmt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, die Pflege Zuhause oder in Heimen sowie notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.