Die psychischen Belastungen bei der Arbeit stehen im Fokus der Aufsichtspersonen der Länder und der gesetzlichen Unfallversicherung. Seit Beginn des Jahres bieten die dafür speziell qualifizierten Aufsichtspersonen bei ihren Betriebsbesichtigungen besondere Unterstützungen an bei der Durchführung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung psychischer Belastungen. Darauf macht das Arbeitsprogramm Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie aufmerksam.
Arbeitsschutz ist gefordert
Studien haben belegt, dass mit dem Wandel der Arbeitswelt psychische Belastungsfaktoren zunehmen, die wiederum zu psychischen und körperlichen Störungen führen können. Nicht zuletzt aus diesem Grund fordert das Arbeitsschutzgesetz seit Ende 2013 explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung. Die Aufsichtsdienste der Länder und Unfallversicherungsträger haben damit begonnen, zu überprüfen, inwiefern Unternehmen dieser Pflicht nachgehen. In allen Betrieben, die besichtigt werden, findet eine Dokumentation des Ist-Zustands statt sowie bei Bedarf eine Beratung über die grundsätzlichen Erfordernisse im Umgang mit psychischen Belastungen. Neben der Gefährdungsbeurteilung stehen auch die Lage und Gestaltung der Arbeitszeiten sowie der betriebliche Umgang mit traumatisierenden Ereignissen im Fokus.
Das Arbeitsprogramm Psyche entwickelt unter anderem Informations- und Qualifizierungsmaßnahmen für betriebliche Akteurinnen und Akteure, darunter etwa Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Darüber hinaus bereitet es konkrete Handlungshilfen auf, wie zum Beispiel die „Empfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“.
Aktualisiertes Internetportal
Mit dem Start der Betriebsbesichtigungen hat das Arbeitsprogramm Psyche auch das Internetportal <link http: www.gda-psyche.de>www.gda-psyche.de komplett aktualisiert und überarbeitet. Nutzerinnen und Nutzer finden hier alle relevanten Informationen zum Thema psychische Belastungen bei der Arbeit sowie Handlungsempfehlungen im Umgang damit. Für die Dauer des Arbeitsprogramms werden die Inhalte sukzessive erweitert und um neue Handlungshilfen sowie Informationen aus dem Arbeitsprogramm ergänzt.
Hintergrund: Das Arbeitsprogramm Psyche
Das Arbeitsprogramm „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen“– kurz „Arbeitsprogramm Psyche“ – ist eines von drei aktuellen Arbeitsprogrammen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Ziel ist es, bis zum Jahr 2018, die betrieblichen Akteurinnen und Akteure umfassend zum Thema psychische Belastungen bei der Arbeit zu informieren und zu qualifizieren.