Direkt zum Inhalt der Seite springen
Link zur Startseite
Menü

Pressekontakt

Unfallkasse Berlin

Kirsten Wasmuth 
- Kommunikation -
Culemeyerstraße 2
12277 Berlin

Tel.:  (030) 76 24-1130
Fax:  (030) 76 24-1128
Mobil: 0173/ 619 65 64

E-Mail:
presse@unfallkasse-berlin.de

Lüften in der Schule: Unfallkasse Berlin empfiehlt warme Kleidung für Schulkinder

Eltern sollten darauf achten, Kindern warme Kleidung in die Schule mitzugeben, wenn nach den Herbstferien die Schule wieder beginnt. Denn auch in der kalten Jahreszeit muss während des Unterrichts gut und regelmäßig gelüftet werden. Das verringert die Viruskonzentration in der Luft und minimiert das Ansteckungsrisiko mit Coronaviren im Klassenraum.

Bewährt hat sich das sogenannte Zwiebelprinzip, bei dem verschiedene Kleidungsschichten miteinander kombiniert werden. Dazu gehören Unterhemd, T-Shirt, Pullover, Schal und Jacke, die je nach Bedarf an- oder ausgezogen werden können. Gegebenenfalls kann auch eine Mütze im Unterricht getragen werden. Eltern sollten das berücksichtigen, wenn sie morgens ihre Kinder zur Schule schicken.

Die gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt im Herbst und Winter möglichst alle 20 Minuten für 3 bis 5 Minuten zu lüften. Die Empfehlung gilt nicht nur für die Pausen, sondern auch für den Unterricht, wenn die Schülerrinnen und Schüler im Raum bleiben. Da sich im Winter die Raumluft schneller abkühlt, sollten sich Schülerinnen und Schüler mit geeigneter Kleidung wärmen können.

„Lüften ist eine sehr wichtige Maßnahme zum Schutz vor Infektionen“, sagt Michael Laßok, stellvertretender Geschäftsführer der Unfallkasse Berlin. „Deshalb bitten wir alle Schulkinder und Lehrkräfte, sich besonders auf Kaltluftphasen im Klassenraum vorzubereiten, gegebenenfalls auch mit Schal und Mütze.“

Hintergrund – Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler in Berlin

Berliner Schülerinnen und Schüler sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung bei der Unfallkasse Berlin gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen für diesen Unfallschutz keinen Cent. Die Kosten trägt das Land Berlin. Der Schutz über die Unfallkasse besteht im Unterricht und in den Pausen, auf Klassenfahrten und bei Schulfeiern. Verunglückt eine Schülerin oder ein Schüler, übernimmt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, notwendige Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Pflege. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.

Zurück