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Unfallkasse Berlin

Kirsten Wasmuth 
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Kita-Weihnachtsfeier: gesetzliche Unfallversicherung für Eltern

Alle Jahre wieder steht die Weihnachtsfeier in der Kita an. Oftmals sind Eltern bei der Weihnachtsfeier nicht nur Gast. Sie helfen etwa beim Schmücken des Baumes oder beim Beaufsichtigen der Kinder. Doch wer zahlt, wenn ein Helfer beim Aufhängen der Lichterkette von der Leiter fällt?

„Engagieren sich Mütter und Väter bei den Vorbereitungen für die Feier oder passen sie währenddessen beispielswiese auf die Kita-Kinder auf, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung“, erklärt Wolfgang Atzler, Geschäftsführer der Unfallkasse Berlin. Unfallversichert sind Eltern nicht nur während der Tätigkeiten für die Kita, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg. Der Schutz greift selbst dann, wenn die Feier nicht in den Räumen der Kita stattfindet. 

Voraussetzung für den Schutz durch die Unfallversicherung
Egal ob Eltern den Tisch decken oder den Weihnachtsmann spielen: Die Aufgaben, die eigentlich zu den Tätigkeiten der Erzieher zählen, müssen ausdrücklich auf die Eltern übertragen werden. Erst dann stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – sie werden dann wie Erzieher tätig. „Wir raten Eltern und Kita-Beschäftigten, vorher schriftlich zu formulieren, wer welche Aufgaben übernimmt. Nur so kann die Aufgabenübertragung im Fall eines Unfalles zweifelsfrei nachgewiesen werden“, sagt Atzler.

Aber: Nicht jede Tätigkeit der Eltern, die auch eine Aufgabe des Kita-Personals sein könnte, ist gesetzlich unfallsichert. „Verletzt sich zum Beispiel ein Elternteil zu Hause beim Zubereiten eines Salats für die Kita-Weihnachtsfeier, übernimmt die Krankenkasse mögliche Arztkosten“, informiert Atzler. Die Krankenkasse ist auch dann der richtige Träger, wenn Eltern, Geschwisterkinder oder andere Gäste lediglich an der Weihnachtsfeier teilnehmen.

Gesetzliche Unfallversicherung – automatisch und kostenfrei
Das Gute: Der Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse Berlin entsteht automatisch, Helfer müssen sich nicht bei der Unfallkasse anmelden. Es müssen auch keine Beiträge gezahlt werden, die übernimmt das Land Berlin.

Hintergrund
Gesetzliche Unfallversicherung im Land Berlin
Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung in der Hauptstadt. Bei ihr sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land Berlin sowie Kita-Kinder, Schüler und Studierende bei Arbeits- und Wegeunfällen versichert. Der Schutz über die Unfallkasse ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten trägt das Land. Passiert ein Unfall, übernimmt die Unfallkasse Berlin die Kosten für die stationäre Behandlung, die Pflege Zuhause sowie notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.

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