Das sollten Eltern über die angepasste DIN-Norm 58124 wissen
Fluoreszierende Leuchtflächen auf dem Rucksack dürfen jetzt auch in gelbgrün oder pink strahlen. Bisher waren nur gelb und orangerot zulässig. Das Problem: Viele Hersteller verzichten bisher aus ästhetischen Gründen auf gelbe oder orangerote Leuchtflächen. Diese Lücke schließt nun die angepasste DIN-Norm 58124 und gibt den Herstellern eine umfangreichere Farbauswahl an die Hand. „Die Unfallkasse Berlin begrüßt die Anpassung, denn fluoreszierende Leuchtflächen und Reflektorstreifen auf dem Ranzen sorgen dafür, dass Schüler am Tag und in der Dunkelheit gut sichtbar sind“, sagt Wolfgang Atzler, Geschäftsführer der Unfallkasse Berlin.
Darauf sollten Eltern beim Kauf auch achten
Neben Sichtbarkeit muss ein Schulranzen außerdem praktisch und ergonomisch geformt sein – auch das schreibt die DIN-Norm 58124 vor. Die Unfallkasse Berlin hat 5 Tipps zusammengestellt, worauf Eltern beim Kauf eines Schulranzens alles achten sollten:
5 Tipps für den Kauf eines Schulranzens
- Sichtbar: Fluoreszierende Leuchtflächen und Reflektorstreifen sorgen dafür, dass Kinder besser von Autofahrern gesehen werden.
- Gewicht: Der Ranzen sollte leer nicht mehr als 1,2 Kilogramm wiegen.
- Rückengrecht: Das Rückenteil sollte gut gepolstert und ergonomisch geformt sein. Auch eine gute Aufteilung der inneren Fächer ist wichtig. So sollten zum Beispiel schwere, große Bücher direkt am Rücken anliegen, leichte Gegenstände finden weiter vorne im Ranzen ihren Platz.
- Tragekomfort: Durch gepolsterte, breite Trageriemen wird das Gewicht gut verteilt. Wichtig ist, dass die Riemen nicht drücken und nicht in Hals oder Schulter schneiden.
- Kind mitnehmen und beraten lassen: Kinder sollten am besten zum Kauf mitgenommen werden. Denn Körpergröße und Gewicht sind wichtige Faktoren für den Kauf. Ebenso kann das Kind so mitentscheiden, welches Modell am besten gefällt. Fachverkäufer unterstützen dabei, den optimalen Ranzen zu finden und auf die Bedürfnisse des Kindes einzustellen.
Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler in Berlin
Berliner Schüler sind über die gesetzliche Unfallversicherung bei der Unfallkasse Berlin gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen für diesen Unfallschutz keinen Cent. Die Kosten trägt das Land Berlin. Der Schutz über die Unfallkasse besteht im Unterricht und in den Pausen, auf Klassenfahrten und bei Schulfeiern. Verunglückt ein Schüler, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, die Pflege Zuhause oder in Heimen sowie notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.