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Unfallkasse Berlin

Kirsten Wasmuth 
- Kommunikation -
Culemeyerstraße 2
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Helfen bei der Kita-Weihnachtsfeier: Wann sind Eltern gesetzlich unfallversichert?

Oh du schöne Weihnachtsfeier: Mit Lebkuchen, Musik und festlich geschmückter Tafel stimmen sich Kinder, Eltern und Kita-Beschäftigte gemeinsam auf das Weihnachtsfest ein. Oftmals sind Eltern dann bei der Weihnachtsfeier nicht nur Gast. Sie helfen etwa beim Schmücken des Baumes oder beim Beaufsichtigen der Kinder. Gut zu wissen: Als Helfer sind sie über die Unfallkasse Berlin gesetzlich unfallversichert.

Voraussetzung für den Schutz durch die Unfallversicherung

Plätzchen backen, Weihnachtsmann organisieren, Lichterkette aufhängen – damit die Weihnachtsfeier für alle ein schönes und besinnliches Fest wird, müssen viele Aufgaben erledigt werden. Oft können das die Kita-Beschäftigten nicht allein leisten, sondern setzen auf die Unterstützung von engagierten Müttern und Vätern. Dabei gilt: Werden Aufgaben, die eigentlich zu den Tätigkeiten der Erzieher zählen, ausdrücklich auf die Eltern übertragen, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – sie werden dann wie Erzieher tätig. Unfallversichert sind Eltern in dieser Funktion nicht nur während der Erfüllung der Aufgabe, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg zur Kita. „Wir empfehlen, Vereinbarungen zwischen helfenden Eltern und Kita-Beschäftigten schriftlich zu formulieren. So kann die Aufgabenübertragung im Fall eines Unfalles zweifelsfrei nachgewiesen werden“, sagt Wolfgang Atzler, Geschäftsführer der Unfallkasse Berlin.

Aber: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz hat auch Grenzen. So ist nicht jede Tätigkeit der Eltern, die auch eine Aufgabe des Kita-Personals sein könnte, gesetzlich unfallsichert. „Wer zum Beispiel zu Hause Zimtsterne für die Kita-Weihnachtsfeier vorbereitet, ist nicht durch die Unfallkasse Berlin abgesichert“, erklärt Atzler. „Verletzt sich ein Hobbybäcker daheim etwa an der heißen Ofentür, übernimmt aber die Krankenkasse mögliche Arztkosten.“ Ebenso greift der Schutz durch die Krankenkasse, wenn Eltern und andere Gäste lediglich an der Weihnachtsfeier teilnehmen.

Gesetzliche Unfallversicherung – automatisch und kostenfrei

Das Gute: Der Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse Berlin entsteht automatisch, Helfer müssen sich nicht bei der Unfallkasse anmelden. Es müssen auch keine Beiträge gezahlt werden, die übernimmt das Land Berlin.

Hintergrund

Gesetzliche Unfallversicherung im Land Berlin
Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung in der Hauptstadt. Bei ihr sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land Berlin sowie Kita-Kinder, Schüler und Studierende bei Arbeits- und Wegeunfällen versichert. Der Schutz über die Unfallkasse ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten trägt das Land. Passiert ein Unfall, übernimmt die Unfallkasse Berlin die Kosten für die stationäre Behandlung, die Pflege Zuhause sowie notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.

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