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Häusliche Pflege: So bleibt der Rücken stark

Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“: Bewusste Auszeiten für pflegende Angehörige helfen bei der Regeneration

Verspannungen und Rückenschmerzen gehören für viele pflegende Angehörige zum Alltag. Sie entstehen durch die hohen körperlichen, aber auch psychischen Belastungen während der Pflege. Die Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ gibt Tipps, wie pflegende Angehörige Rückenbeschwerden aktiv entgegenwirken können.

 „Häusliche Pflege bedeutet oft Einsatz rund um die Uhr – tagein, tagaus, an Feiertagen und am Wochenende“, weiß Martin Schieron von der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW). Dabei werde auch der Rücken der Pflegenden in Mitleidenschaft gezogen: „Die körperlichen Belastungen entstehen vor allem wenn die Pflegebedürftigen in ihrer Bewegung unterstützt werden, zum Beispiel vom Bett in den Rollstuhl und umgekehrt. Hinzu kommt eine Reihe von psychischen Belastungen, die etwa durch finanzielle Sorgen, zeitliche Gebundenheit oder soziale Isolierung hervorgerufen werden können. Solche dauerhaften Stresssituationen können ebenfalls zu Rückenschmerzen führen.“

Pflegekurse vermitteln rückengerechtes Arbeiten
Rückenschmerzen sind ein Alarmsignal, dem pflegende Angehörige entgegenwirken müssen. Denn aus den Beschwerden können leicht chronische Krankheiten werden. Regelmäßige Bewegung sowie bewusste Auszeiten vom Pflegealltag helfen, die Belastungen für den Rücken deutlich zu vermindern. „Natürlich haben pflegende Angehörige nicht die Zeit für ein umfangreiches Fitnessprogramm“, so Schieron. „Aber kleine, gezielte Entspannungsübungen lassen sich problemlos in den Tagesablauf integrieren. Sie eignen sich auch für Menschen, die bislang noch keinen regelmäßigen Sport getrieben haben.“ Oftmals werden solche Übungen inzwischen schon in Pflegekurse für pflegende Angehörige integriert. Auch rückengerechtes Arbeiten sowie die wichtigsten Handgriffe in der häuslichen Pflege werden hier vermittelt. Die Kosten trägt in der Regel die Pflegekasse.

Viele pflegende Angehörige wissen zudem nicht, dass sie auch Urlaub nehmen können. So hat die pflegebedürftige Person Anspruch auf Ersatzpflege, wenn die pflegenden Angehörigen, zum Beispiel durch Urlaub, verhindert sind. Diese werden dann vertretungsweise entweder durch einen ambulanten Dienst zu Hause betreut oder für kurze Zeit vollstationär in einem Alten- oder Pflegeheim aufgenommen. „Oft plagt die pflegenden Angehörigen ein schlechtes Gewissen. Sie glauben, die Pflegebedürftigen im Stich zu lassen, wenn sie einen Kurs besuchen, etwas für sich machen oder gar in Urlaub fahren“, sagt Martin Schieron. „Doch solche Auszeiten sind enorm wichtig, um körperlich und seelisch wieder Kraft zu tanken – und auch der Pflegesituation gerecht zu werden. Denn nur wer sich ausreichend um sich selbst kümmert, kann sich auch um andere kümmern.“

Hintergrund „Denk an mich. Dein Rücken“
In der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Knappschaft zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Rückenbelastungen zu verringern.

Weitere Informationen unter <link http: www.deinruecken.de>www.deinruecken.de

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