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Pressekontakt

Unfallkasse Berlin

Kirsten Wasmuth 
- Kommunikation -
Culemeyerstraße 2
12277 Berlin

Tel.:  (030) 76 24-1130
Fax:  (030) 76 24-1128
Mobil: 0173/ 619 65 64

E-Mail:
presse@unfallkasse-berlin.de

Gut versichert beim Schulbesuch

Vom ersten Schultag an sind Schülerinnen und Schüler der Hauptstadt über die Unfallkasse Berlin gesetzlich unfallversichert. Ob das Kind beim Sportunterricht hinfällt, auf dem Schulweg vom Fahrrad stürzt oder bei einer Rangelei verletzt wird: Für die Folgen tritt die Unfallkasse ein.

Versichert sind die Teilnahme am Unterricht, die Pausen und Veranstaltungen der Schule, wie Ausflüge, Besichtigungen und Wandertage etc. Bedingung ist, dass die Veranstaltungen unter der Aufsicht von Lehrern und Erziehern oder durch die Schule beauftragte Eltern durchgeführt werden. Nicht versichert ist die Erledigung von Hausaufgaben, außer im Rahmen einer von der Schule organisierten Hausaufgaben- oder Mittagsbetreuung. Bei einer Teilnahme daran sind die Kinder unfallversichert.

Ebenfalls versichert ist der Weg zur Schule und wieder zurück nach Hause. Damit der Schulweg auch immer sicher bewältigt werden kann, sollten Eltern ihre Kinder gezielt auf den Schulweg vorbereiten und ihnen zeigen, wie man Gefahren im Verkehr erkennt und vermeidet.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt  bei einem Unfall alle Kosten für die medizinische Behandlung, wie Arzt und Krankenhaus, Medikamente und Kuren. Daher entfallen Zuzahlungen für Arznei oder Praxisgebühr. Bei schweren Unfällen mit bleibenden Schäden werden auch Renten gezahlt. Ein Unfall sollte dem Unfallversicherungsträger schnell gemeldet werden. Das übernimmt normalerweise die Schule. Geschieht der Unfall auf dem Schulweg, sollten die Eltern die Schule umgehend verständigen.

Hintergrund:
Schüler-Unfallversicherung in Berlin

Kita-Kinder, Schüler und Studierende sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung abgesichert. Trägerin in der Hauptstadt ist die Unfallkasse Berlin. Eltern zahlen für diesen Unfallschutz keinen Cent. Die Kosten trägt das Land Berlin. Nach einem versicherten Unfall übernimmt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, die Pflege zu Hause oder in Heimen oder notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Bei bleibenden Schäden kann eine Rente gezahlt werden.

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