Welche Voraussetzungen müssen für den Schutz erfüllt sein?
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift nur, wenn die Faschingsfeier von der Kita- oder der Schulleitung verantwortet wird. Privat organisierte Feiern sind nicht gesetzlich unfallversichert – auch nicht, wenn Erzieher oder Lehrkräfte an der Feier teilnehmen.
Was ist versichert?
Versichert sind alle Tätigkeiten der Feier, die von der Schule oder Kita organisiert beziehungsweise verantwortet werden, also essen, tanzen oder Spiele spielen.
Ist der Versicherungsschutz zeitlich begrenzt?
Der Schutz besteht bis zum offiziellen Ende der Feier und auch auf dem Heimweg. Aber: Nur der direkte Heimweg ist gesetzlich unfallversichert. Umwege aus privaten Gründen – etwa ein Spielplatzbesuch oder Einkaufen – sind nicht geschützt. Auch wer nach dem offiziellen Ende länger mit seinem Kind bleibt, ist nicht mehr gesetzlich unfallversichert. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten, falls etwas passiert.
Sind Eltern, die bei der Feier helfen, auch versichert?
Mütter und Väter, die sich verletzen, während sie beispielsweise den Klassenraum für das Fest schmücken, stehen dabei auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Jedoch müssen die Aufgaben, die eigentlich zu den Tätigkeiten der Erzieher oder Lehrkräfte zählen, ausdrücklich auf die Eltern übertragen werden. Erst dann stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Was ist mit Gästen?
Teilnehmende Familienangehörige und Gäste sind grundsätzlich nicht unfallversichert. Passiert etwas, ist immer die gesetzliche Krankenversicherung zuständig.
Gesetzliche Unfallversicherung – automatisch und kostenfrei
Das Gute: Der Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse Berlin entsteht automatisch – ohne Anmeldung. Es müssen keine Beiträge gezahlt werden, die übernimmt das Land.
Hintergrund:
Gesetzliche Unfallversicherung im Land Berlin
Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung in der Hauptstadt. Bei ihr sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land Berlin sowie Kita-Kinder, Schüler und Studierende bei Arbeits- und Wegeunfällen versichert. Der Schutz über die Unfallkasse ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten trägt das Land. Passiert ein Unfall, übernimmt die Unfallkasse Berlin die Kosten für die stationäre Behandlung, die Pflege Zuhause sowie notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.