Wolfgang Atzler, Geschäftsführer der Unfallkasse Berlin (UKB), erläutert dazu: „Wer eine Hilfe für Garten, Haushalt oder Kinderbetreuung einstellt, ist ab diesem Moment Arbeitgeber. Er muss seine Mitarbeiterin oder seinen Mitarbeiter gegen Arbeits- oder Wegeunfälle absichern und deshalb anmelden.“ Wer die Anmeldung versäumt, riskiert ein Bußgeld.
Private Arbeitgeber in Berlin wenden sich an die UKB (www.unfallkasse-berlin.de). „Wir sind, wenn man so will, die Berufsgenossenschaft für Hilfen in Haus und Garten“, sagt Atzler. Verdient die Hilfe insgesamt weniger als 450 Euro pro Monat, muss sie bei der Minijobzentrale (<link http: www.minijobzentrale.de>www.minijobzentrale.de) angemeldet werden.
Im Falle eines versicherten Unfalls seiner Haushaltshilfe braucht der Arbeitgeber sich keine Gedanken über Haftung, Arzt-Kosten oder Reha-Maßnahmen zu machen: Diese trägt die UKB, egal, ob die Hilfe hier angemeldet ist oder bei der Minijobzentrale.
Tipps zur Vorbereitung
Bevor die neue Hilfe ins Haus kommt, kann der Arbeitgeber schon einiges vorbereiten, damit die Arbeit gleich losgehen kann. Die UKB rät:
- Ein Plan beschreibt, welche Arbeiten in welchen Räumen anstehen. Diese wird am besten schon ein paar Tage vorher mit der Hilfe abgesprochen.
- Alle benötigten Putzmittel sind schon eingekauft, vorzugsweise umweltfreundliche Haushaltschemikalien.
- Eine stabile Leiter, ein stabiler Tritt, Eimer, Putzlappen, Haushaltshandschuhe, Besen und Spinnweben-Besen stehen in Reichweite.
- Sämtliche Fensterbänke sind frei von Blumentöpfen und Ähnlichem.
- Bücher, Zeitschriften, CDs oder andere Dinge, die schon mal neben Bett, Sofa oder Sessel liegen, sind weggeräumt.
- Vor- und nach der Arbeit tut eine fetthaltige Creme empfindlichen Händen gut