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Unfallkasse Berlin

Kirsten Wasmuth 
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Ehrenamtliche Helfer in den Flüchtlingsunterkünften sind gesetzlich unfallversichert

Täglich kommen mehr Flüchtlinge nach Berlin. Die Bezirksämter und das Land Berlin sind kaum in der Lage, die dadurch entstehenden Aufgaben ohne ehrenamtliche Hilfe zu bewerkstelligen.

Gut zu wissen: Diese ehrenamtlichen Helfer sind über die Unfallkasse Berlin gesetzlich unfallversichert. 

Voraussetzung für den Schutz ist, dass die Hilfsleistung im Auftrag oder mit Zustimmung des Bezirksamtes oder des Landes Berlin ausgeübt wird. „Gibt jemand beispielsweise in einer Flüchtlingsunterkunft nur Kleidung ab, ist er nicht versichert. Wer aber in Absprache mit dem Bezirksamt tätig wird, steht dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung“, erläutert Wolfgang Atzler, Geschäftsführer der Unfallkasse Berlin.

Unter Versicherungsschutz steht die ehrenamtliche Tätigkeit selbst. Aber auch der Weg zum Ehrenamt und zurück nach Hause ist versichert, sofern keine privaten Umwege gemacht werden.

Der Versicherungsschutz entsteht gewissermaßen automatisch, der ehrenamtlich Tätige muss sich nicht bei der Unfallkasse anmelden. Die Versicherung ist für ihn beitragsfrei. Wenn etwas passiert, sollte der freiwillige Helfer der Institution, für die er tätig wird - beispielsweise dem Bezirksamt - den Unfall melden.

Nach einem versicherten Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, die Pflege zu Hause oder in Heimen oder notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Bei bleibenden Schäden kann eine Rente gezahlt werden.

Damit aber möglichst erst gar nichts passiert und Ehrenamtliche ihrem sozialen Engagement gesund und unfallfrei nachkommen können, ist eine wirksame Vorbeugung essentiell. Das heißt, ein guter Arbeits- und Gesundheitsschutz ist für Ehrenamtliche genauso wichtig wie für hauptberufliche Helfer.

Ehrenamtliche sollten sich vor ihrem Einsatz bei den Organisatoren genau über die erforderlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen informieren. Das können arbeitsorganisatorische Sicherheitsabstimmungen sein oder auch besondere Schutzvorkehrungen bei bestimmten Gefährdungen, so zum Beispiel das Tragen von Schutzhandschuhen bei besonderen mechanischen Belastungen oder von Hygienehandschuhen bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdungen. Nach solchen Tätigkeiten sind die Hände dann wirksam zu desinfizieren. 

Besonders effektiv schützen Impfungen gegen Infektionen, daher ist eine ärztliche Impfberatung und die Aktualisierung des eigenen Impfstatus in jedem Fall anzuraten.

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Asylsuchende und Infektionskrankheiten <link http: www.rki.de shareddocs faq asylsuchende asylsuchende_und_gesundheit.html _blank external-link-new-window die externe seite in einem neuen>finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch Institutes.  

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