„Auch wenn der streikbedingte Arbeitsweg nicht der direkte Weg zwischen Wohnung und dem Betrieb ist, bleibt der Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung erhalten“, erklärt Wolfgang Atzler, Geschäftsführer der Unfallkasse Berlin.
Arbeitnehmer, die nun gezwungenermaßen längere Pausen auf dem Arbeitsweg haben, weil sie an Umsteigehaltestellen länger auf den Anschlusszug warten müssen, verlieren ihren Schutz ebenfalls nicht.
Unter normalen Bedingungen ist der unmittelbare Arbeitsweg über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Damit fallen beispielsweise privat motivierte Umwege nicht unter diesen Schutz – die private Motivation wird aber bei den Streikopfern fehlen.
Rundum gesichert – alle Leistungen aus einer Hand
Wer bei einem Wegeunfall verletzt wird, erhält von der gesetzlichen Unfallversicherung eine umfassende medizinische Betreuung. Die Unfallkasse Berlin steuert das Heilverfahren und trägt die Kosten, die entstehen, um mit allen geeigneten Mitteln die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen.
Das gilt neben der medizinischen Betreuung auch für die berufliche und soziale Wiedereingliederung der Betroffenen. Während der Arbeitsunfähigkeit wird der Lebensunterhalt durch Verletztengeld finanziell abgesichert. Bei bleibenden Gesundheitsschäden zahlt die Unfallkasse bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Rente.
Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die Hauptstadt. Bei ihr sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land Berlin sowie alle Kita-Kinder, Schüler und Studierende bei Arbeits- und Wegeunfällen versichert.